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Präambel

Die acotec GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 420928, Ust.-ID-Nr. DE 256006623, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl. Betriebswirt (FH) Wolfgang Holocher, Hinter Stöck 32, D -72406 Bisingen, Tel.: +49 (0)7476 – 95 00 73-0, Fax: +49 (0)7476 – 95 00 73-99, E-Mail: (im Folgenden „acotec“) bietet ein umfangreiches und qualitativ hochwertiges Produktsortiment im Bereich Schädlingsbekämpfungsmittel, Monitoring-Systeme, Kartoffelkeimhemmungsmittel, Anwendungssysteme und Geräte.

acotec erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Endverbraucher können die Produkte von acotec ggfls. über den Fachhandel erwerben.


§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Kunden“) – Anwendung. Für Zwecke dieser AGB, ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs.1 BGB).

(2) Alle Angebote, Kaufverträge und Lieferungen aufgrund und im Zusammenhang mit Bestellungen des Kunden unterliegen diesen AGB. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(3) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB).

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.


§ 2 Angebot

(1) Unsere in Prospekten, Anzeigen oder in sonstigem Werbematerial wiedergegebenen Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten, und stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar (invitatio ad offerendum). Sämtliche Angebote von acotec richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(2) An acotec gerichtete Bestellungen stellen ein bindendes Angebot dar, an welches der Kunde 2 Wochen gebunden ist.


§ 3 Preise und Zahlung

(1) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich unsere Preise in EURO (€) ab Werk inkl. Verpackung, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei acotec.

(3) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von aktuell 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) verpflichtet, soweit wir nicht individualvertraglich einen abweichenden Zinssatz mit dem Kunden vereinbart haben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.


§ 4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur zu, wenn und soweit dessen Gegenansprüche mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sowie rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder von uns anerkannt sind.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretenden, vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände, werden nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.

(2) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für acotec.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von acotec als Hersteller und acotec erwirbt unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei acotec eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an acotec. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt acotec, soweit die Hauptsache acotec gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt, sicherungshalber, die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Kunden an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend des Miteigentumsanteils – an acotec ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. acotec ermächtigt den Kunden widerruflich, die an acotec abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. acotec darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(7)Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von acotec hinweisen und acotec hierüber informieren, um die Durchsetzung der Eigentumsrechte von acotec zu ermöglichen. In dem Fall eines Eingriffs Dritter in die Vorbehaltsware, haftet der Kunde für den acotec entstandenen Ausfall, soweit der/die Dritte nicht in der Lage ist, acotec die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten.

(8) acotec wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei acotec.

(9) Tritt acotec bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist acotec berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.


§ 6 Lieferfrist, -verzug und Teillieferungen

(1) Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk.

(2) Liefertermine und -fristen können verbindlich und unverbindlich vereinbart werden, bedürfen jedoch stets einer Vereinbarung in Textform.

(3) Im Fall von Mitwirkungspflichten des Kunden, ohne die unsere Lieferungen und Leistungen nicht erbracht werden können, verschiebt bzw. verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum, in welchem der Kunde seine Mitwirkungspflichten noch nicht erbracht hat.

(4) Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Umstände höherer Gewalt oder durch Ereignisse, die uns die Leistung unmöglich machen ohne dass uns hieran ein Verschulden trifft und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, wie z. B. Arbeitskämpfe, Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder unvermeidbare Rohstoffverknappung sowie ähnlicher nicht von uns zu vertretender Umstände gehindert, so sind wir für die Dauer dieser Störung von unserer Leistungspflicht befreit. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Als Ereignis in diesem Sinne gilt insbesondere auch die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Das Recht zum Rücktritt beider Vertragsparteien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglichen Vereinbarungen bleibt davon unberührt.

(5) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine angemessene Nachfristsetzung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises, insgesamt jedoch höchstens 5% des Nettopreises, der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(6) Die weiteren Rechte des Kunden gem. § 9 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

(7) acotec ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder -leistung ist dem Kunden nicht zumutbar.


§ 7 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und eine etwaige Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.

(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Umständen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (insbesondere Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,5% des Nettopreises der Ware pro Kalenderwoche bis maximal insgesamt 10% des Nettopreises der Ware für den Fall der endgültigen Nichtabnahme, ab Eintritt des Annahmeverzugs oder des die Lieferverzögerung verursachenden Umstands. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (etwa zur Kündigung) bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.


§ 8 Gewährleistung für Mängel

(1) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht acotec zu.

(2) Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist, dass dieser alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.

(4) Die Gewährleistungsfrist für die gelieferte/n Ware/n beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von acotec oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.


§ 9 Haftung für Schäden wegen Verschuldens

(1) Wir leisten Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

  1. Wir haften unbeschränkt im Fall von Vorsatz und aus Garantien.
  2. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
  3. Die Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(2) Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen dieses § 9 gelten nicht für unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalspflichten sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (siehe § 6) und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.


§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem kaufmännischen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(3) Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.



Datenverarbeitungshinweis:

Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass acotec Daten aus dem Vertragsverhältnis unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen EDV-mäßig speichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln. Ergänzend verweisen wir auf umseitige Hinweise zur Datenverarbeitung zur Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO.

acotec GmbH
Hinter Stöck 32
72406 Bisingen

Stand Mai 2018


Hinweise zur Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Verantwortliche/r:

acotec GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl. Betriebswirt (FH)
Wolfgang Holocher

Hinter Stöck 32
72406 Bisingen

Telefon +49 (0) 7476 9500730
Fax +49 (0) 7476 95007399
E-Mail:


Eine Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten besteht nicht und es wurde auch kein Datenschutzbeauftragter bestellt. Anfragen zum Datenschutz richten Sie bitte unmittelbar an den vorab benannten Verantwortlichen.


2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten und/oder Verträge mit uns abschließen oder anbahnen, erheben wir regelmäßig die folgenden personenbezogenen Daten von Ihnen:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • eine gültige E-Mail-Adresse,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • Weitere Informationen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig sind.

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

  • um Sie als Interessenten oder Kunden identifizieren zu können;
  • um Sie angemessen beraten zu können;
  • zur Korrespondenz mit Ihnen;
  • zur Rechnungsstellung;
  • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.


Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für eine ordnungsgemäße und angemessene Beratung sowie für die beidseitige Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis erforderlich.

Die in diesem Zusammenhang von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt üblicherweise fünf bis zehn Jahre, für einzelne Belege sechs Jahre. Eine Speicherung und Aufbewahrung über zehn Jahre hinaus kann vor allem bei langfristigen Geschäftsbeziehungen erfolgen, oder in dem Fall, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.


3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet ohne Ihre gesonderte vorherige Einwilligung nicht statt.


4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

(1) gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber mir zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass ich die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;

(2) gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von mir verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei mir erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

(3) gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

(4) gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

(5) gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und ich die Daten nicht mehr benötige, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

(6) gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie mir bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

(7) gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Geschäftssites wenden.


5. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail:

Stand Mai 2018

 

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